Top News_03 2016 Aug 2016

Artikel: Peter Meiser, Redaktion TOPNEWS, und Dijana Kezic, Versicherungsfachfrau, Abt. Provisionen/Bestand der BCA AG Übertragung bestanden Bestandsübertragung mit dem Service der BCA leicht gemacht. Teil 1.

Immer wieder steht ein Versicherungs- oder Investmentmakler vor der Situation, die Möglichkeit einer Bestandsübertragung in Be- tracht zu ziehen. Zum Beispiel wenn er die bisher beim Makler- pool A abgewickelten bzw. verwalteten Versicherungsverträge oder Fondsdepots eines oder mehrerer Kunden insgesamt künftig beim Maklerpool B – etwa der BCA – wegen dessen besserer Ver- mittlerkonditionen gelagert wissen möchte. Oder weil er Kunden- verträge bei bisher mehreren verschiedenen Pools auf einen zu- sammenfassen möchte, um effizienter und unaufwändiger einen besseren Überblick über die Gesamtkonstellation seiner Kunden zu erhalten. Oder weil er von einer Direktanbindung in eine Pool- anbindung wechseln möchte, um von besseren (Großein- kaufs-)Konditionen zu profitieren. Oder gar weil er in absehba- rer Zeit in den Ruhestand gehen und seine Kundenbestände als Geschäftsgrundlage und Hauptbestandteil seines Firmen- werts beim Verkauf seines Unternehmens rechtlich einwandfrei an einen Nachfolger übergeben möchte. In jedem Fall hat der Kunde bei einer Bestandsübertragung keine Nachteile, viel- mehr laufen seine Verträge nahtlos weiter. GRÜNDE/VORTEILE EINER BESTANDSÜBERTRAGUNG AN DIE BCA • Alle Verträge eines/aller Kunden in einer Übersicht – gutes Akquisitionspotenzial • Regulatorische Sicherheit – keine Einzelvorbereitung jedes Kundenbestands für den Wirtschaftsprüfer • Zugang zu Gesellschaften, die keine Geschäfte mit Einzelanbindungen machen • Kleinerer administrativer Aufwand

Was ist das eigentlich, ein Bestand?

Matthias W. Kroll, Fachanwalt für Versicherungsrecht bringt es im Zusammenhang mit einem Generationenwechsel im Vermittlerbe- trieb auf den Punkt: „Eigentlich ist der Begriff falsch gewählt, denn im rechtlichen Sinne ist der ‚Bestand‘ ein Versicherungsvertragsbe- stand, der nach § 14 Versicherungsaufsichtsgesetz dem Versiche- rer gehört. Dem Makler gehört der Kundenstamm. Das ist sein ei- gentlicher Bestand. Insofern kann der Makler auch nicht über die Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und dem Versicherer verfügen. Der ‚Bestand‘ ist also der ‚good will‘, also die Möglichkeit, aus den Kundenbeziehungen künftig Geschäft zu generieren.“ Die- se Definition gilt natürlich im übertragenen Sinn auch für Fondsbe- stände. Um die Kundenakquisition also geht es. Bestandsübertragung von Direktanbindung(en) zur BCA Versicherungs-Einzelverträge oder -Vertragsbestände bzw. Invest- ment(fonds)-Stücke oder -depots lassen sich ganz einfach auf die BCA übertragen. Versicherung: Im Versicherungsbereich sind dazu das ausgefüllte Bestandsübertragungsformular, eine Datenschutzerklärung sowie eine vom einzelnen Kunden erteilte Maklervollmacht vonnöten (alle in Business plus). Investment: Im Investmentbereich ist dazu ein Depot einer der BCA angeschlossenen Fondsplattform erforderlich und ggf. neu zu eröff- nen, als Formulare sind das Stückübertragungsformular der BCA so- wie ggf. ein Depoteröffnungsantrag erforderlich. Der Vermittler sen- det ein formloses Schreiben mit Kundenliste und der Bitte um Über- tragung an die BCA. Die BCA übernimmt ggf. die Registrierung des Welche Arten der Bestandsübertragung gibt es?

• Zugang zu (mehr) aktuellen Rechnern

• Häufig weitaus attraktivere (Großeinkaufs-)Konditionen

12 TOP NEWS

3 / 2016

Made with