Top News_03 2016 Aug 2016

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vollwertige Maklerleistungen zu bieten (Beratung, alle Sparten, Datenvervollständigung und -sicherung, Rechtssicherheit etc.). Hier kommt sicher auch keine Zusammenarbeit Pool–FinTech infrage. Anders auf Gebieten, die keine originäre Pool-Domäne darstellen, aber den Vermittlern zur Erweiterung ihrer Bera- tungskompetenz auf Bankniveau zugänglich gemacht werden sollen – ein solches Beispiel ist die BCA-Kooperation mit Welt- sparen im Festgeld-/Tagesgeld-Bereich. Der Vermittler mit Zukunftsvision hat also zweierlei zu erledigen: sich und sein Unternehmen zum einen mit prozessoptimierenden IT-Lösungen zu versorgen und andererseits mit auch extern wir- kenden digitalen Applikationen dem zunehmenden Bedürfnis des Verbrauchers und potenziellen Kunden nach Transparenz und Mobilität entgegenzukommen. Es empfiehlt sich also, digitale Entwicklungen in den Beratungs- alltag einzubauen. Dies bedeutet, (möglichst) alle Informatio- Anforderungen der Digitalisierung an den Makler

Digitalisierung stärker in der Diskussion denn je: FinTech und Apps

„Macht die Digitalisierung den Vermittler überflüssig?“, „Der An- griff der digitalen Versicherungen“ oder „Digitalisierung – Be- drohung für die Makler?“ lauteten typische Schlagzeilen der letzten Monate. Dabei machen die (Fach-)Gazetten überwie- gend die zunehmend aufkommenden FinTechs als neue Konkur- renz für die Makler und ihre Pools aus. Unterkategorien werden ebenfalls häufig diskutiert: InsurTech, Robo-Advice, RegTech etc. Darunter gibt es FinTech-Unternehmen, deren Leistungen zum Beispiel im Versicherungsbereich innerhalb einzelner Pro- dukte und Tarife zum Tragen kommen. So im Rahmen der soge- nannten Health Insurance, die neue Datenquellen (z. B. Handy- Apps) zur Erzeugung und Übermittlung gesundheitsbezogener Informationen an den Versicherer nutzt. Solche FinTechs stellen in der Regel keine direkte Konkurrenz für Makler oder Pools dar, da die Vertriebstätigkeit nach wie vor geleistet werden muss. Anders dagegen im Falle von Contract-Management/Brokerage- Geschäftsmodellen, bei denen der Endkunde dem digitalen Dienstleister eine Maklervollmacht ausstellt – ohne allerdings

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