TOPNEWS Mai 2016
Artikel: Matthias Schmidt, Vorstand der Dohm Schmidt Janka AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Co-Autor Markus Biedermann, Prüfungsleiter bei Dohm Schmidt Janka AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 34f-Prüfungen: Fragen an den Wirtschaftsprüfer Start unserer Artikelserie
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In der ersten Ausgabe der TOPNEWS im Jahr 2016 haben wir über unsere Erfahrungen aus der 34f-Prüfungssaison berichtet und Finanzanlagenvermittler angeregt, uns Ihre praktischen Fragen zur Finanzanlagenvermittlung und zur jährlichen Prüfung mitzuteilen. Wir bedanken uns für die rege Beteiligung und beantworten zwei der ersten an uns herangetragenen Fragen.
Makler (M): „Ich besitze eine Erlaubnis nach § 34f GewO, bin jedoch ausschließlich für eine Gesellschaft mit eigener Erlaubnis nach § 34f GewO tätig. Kann ich eine Negativerklärung abgeben und in die jährliche Prüfung der Gesellschaft miteinbezogen werden?“ Dohm Schmidt Janka (DSJ): „Nein, leider nicht. Eine Negativer- klärung kann nach einvernehmlicher Auffassung der Aufsichts- behörden nicht abgegeben werden, wenn ein Gewerbetreibender mit eigener Erlaubnis ausschließlich für einen anderen Finanz- anlagenvermittler mit § 34f-Erlaubnis tätig ist. In diesem Zusam- menhang gilt, dass der Finanzanlagenvermittler auf der Grundlage seiner Erlaubnis für einen anderen Finanzanlagenvermittler tätig ist. Dementsprechend haben sich beide Gewerbetreibende einer Einzelprüfung zu unterziehen und der zuständigen Erlaubnisbe- hörde bis zum 31. Dezember des Folgejahres einen Prüfungsbe- richt zu übermitteln. Sofern der Finanzanlagenvermittler, in dessen Namen die Vermitt- lungsgeschäfte abgeschlossen werden, eine Vertriebsgesellschaft mit einem standardisierten Vermittlungsprozess ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Systemprüfung bei den an- geschlossenen Vertriebs-Finanzanlagenvermittlern in Betracht
kommen. Bei der Systemprüfung wird der standardisierte Ver- triebsprozess bei der Vertriebsgesellschaft jährlich geprüft. Die angeschlossenen Vertriebs-Finanzanlagenvermittler werden da- gegen nur einmal in vier Jahren in eine 34f-Prüfung einbezogen.“ M: „Meine jährliche 34f-Prüfung wird durch meinen ansässigen Steuerberater durchgeführt. Dort bin ich das einzige Prüfungs- mandat. Ist ein Prüferwechsel zielführend?“
ARTIKELSERIE „FRAGEN AN DEN WIRTSCHAFTSPRÜFER“
Schreiben Sie uns Ihre praktischen Fragen zur Anlagebe- ratung/Anlagevermittlung, zum Beratungsprozess oder zu den aufsichtsrechtlichen Pflichten. Wir werden Ihre Fragen aufgreifen und in allgemeiner Form anonym in der Serie „Fra- gen an den Wirtschaftsprüfer“ in den nächsten TOPNEWS beantworten. Sie erreichen uns unter der E-Mail 34f@dsjag.de oder über www.dsjag.de bzw. www.pruefung34f.de.
Wir freuen uns auf den konstruktiven Austausch.
50 TOP NEWS
2 / 2016
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