Top News_03 2016 Aug 2016

Modernisierung oder gar – vom Gesetzgeber anderswo gewoll- tem – energieeffezienten Modernisieren ganz zu schweigen. Rentnern werden kaum noch Kredite vergeben, meist nur in ge- ringer Höhe, mit viel Tilgungsanteil, da die Banken prüfen müs- sen, ob der Kunde sein Darlehen voraussichtlich innerhalb der statistischen Lebenserwartung zurückzahlen kann. Er hat dann eine lastenfreie Immobilie im Todesfall – da mag jeder sich sein eigenes Bild über die Sinnhaftigkeit machen. „Banken sind kei- ne Pfandleihhäuser“, sagte kürzlich ein Sparkassendirektor zu mir, aber natürlich sind die Banken und Sparkassen bemüht, Lö- sungsansätze für ihre Kunden zu finden, denn im Passiv-, also dem Einlagen-Geschäft, wird nichts mehr verdient. Man wünscht sich mehr Kreditkunden. Kaum zu glauben, aber wahr. Allein die Tatsache, dass eine Frau schwanger werden könnte, beurteilen viele Banken übervorsichtig als eine Möglichkeit, dass das Ehepaar den geplanten Kredit nicht zurückzahlen könnte. Nicht nur vereinzelt kommt es alleine des- wegen zur Ablehnung, denn ein Einkommen könnte ja wegfallen. In einem aktuellen Fall hat eine Bank eine Kreditanfrage negativ beschieden, als ihr bekannt wurde, dass die Interessentin zwi- schenzeitlich schwanger geworden ist. Renteninformationen werden sogar bei Personen Mitte 30 heran- gezogen Da niedrige Zinsen eine längere Darlehenslaufzeit zur Folge ha- ben (gleiche Tilgung vorausgesetzt), ziehen viele Kreditgeber auch die Renteninformation zu Rate bei Personen, die noch gar keine hohen (prognostizierten) Rentenansprüche erworben ha- ben, da sie vielleicht lange studiert haben und die Sprünge auf der Karriereleiter und damit verbundene Einkommenssteigerun- gen noch bevorstehen. Gebährfähigkeit als Finanzierungs-Ausfall-Risiko

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Da viele Banken und Sparkassen sehr vorsichtig agieren, um auch tatsächlich gesetzeskonform zu handeln, führt es zu ei- nem starken Rückgang der Kreditvergabe, Branchenkenner sprechen von einem Einbruch der Kreditbewilligungen zwi- schen 20-25% gegenüber der Zeit vor Inkrafttreten der Wohn- immobilienkreditrichtlinie. Zum anderen werden – wenn denn ein Kredit vergeben wird – teilweise Zinsaufschläge verlangt, meist aber eine höhere Tilgung, letzteres insbesondere dann, damit das Darlehen z.B. bei Renteneintrittsalter weitestgehend abbezahlt ist. Jetzt kommt auch noch die Angst vor Kreditaus- fällen hinzu, die sich aufgrund der aktuellen italienischen Ban- kenkrise zuspitzt. Die reine objektgestütze Finanzierung, bei der die Immobilie auch bei enger Bonität als Sicherheit genügte, gibt es nicht mehr. Der Wert der Immobilie bei der Kreditvergabe spielt nur noch eine Rolle für die Beleihungswertermittlung und nutzt nichts, sobald Zweifel daran bestehen, ob der Kunde seine Raten bis zur Abzahlung des Kredits auch leisten kann. Das neue Gesetz sagt, dass der Kunde einen geringeren Zins ver- langen darf, (nämlich den Refinanzierungszins der Banken), wenn die Bank seine Bonität nicht ausreichend geprüft hat und er in der Folge Schwierigkeiten mit der Tilgung bekommt.

KURZ NOTIERT LÖSUNGEN:

• Zukünftige Erben können bei älteren Menschen in den Kreditvertrag aufgenommen werden. • Individuelle Haushaltskosten berechnen statt Bank-Haushaltspauschalen. • Jüngere Personen können der Bank durch eine plausible Lebens- und Karriereplanung die Entscheidung erleichtern. • Probezeit verkürzen, bzw. Übernahmegarantie des Arbeitgebers. • Befristetes Arbeitsverhältnis in unbefristetes umwandeln.

• Finanzierungsabläufe optimieren.

PARAGRAPHEN-BOX:

Rentner trifft es besonders hart

• § 491 ff BGB Verbraucherdarlehensvertrag

• § 18 ff KWG Kreditunterlagen

Rentnern wird die Möglichkeit genommen, ihr Haus altersge- recht umzubauen, wenn sie dafür einen Kredit benötigen. Von

3 / 2016

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