TOPNEWS Mai 2016

DSJ: „Ja. Ein Prüferwechsel kann hier zielführend sein und wird oft sogar von allen Parteien begrüßt. Aus langen vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen heraus sind Finanzanlagenvermittler oftmals das einzige 34f-Prüfungs- mandat bei ihrem ansässigen Steuerberater. In der Vergangen- heit konnte der Steuerberater die bis zum Jahr 2012 erforderliche Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ge- mäß § 34c GewO leicht durchführen. Das neue Recht stellt ih- ren Steuerberater jedoch vor erhebliche neue fachliche Heraus- forderungen. Die aktuelle 34f-Prüfung kann nicht mehr so leicht nebenher miterledigt werden. Dafür sind die Anforderungen mittlerweile zu komplex. Prüfer mit nur einem oder wenigen Prüfungsmandaten können diesen erhöhten Prüfungs- und Berichterstattungsanfor- derungen meist nur mit sehr hohem Aufwand gerecht werden. Eine sinnvolle Lösung kann daher sein, dass die 34f-Prüfung auf einen spezialisierten Prüfer ausgelagert wird und die steuerbe- ratenden Tätigkeiten beim bisherigen Berater verbleiben.“

Zur Person MATTHIAS SCHMIDT ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und V

orstand der Dohm

Schmidt Janka AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er ver- fügt über mehr als 20 Jahre internationale Erfahrung in der Prüfung und Beratung von Banken und Finanzdienstleis- tungsinstituten. Für seine konstruktive und zielführende Zusammenarbeit mit seinen Mandanten wird er geschätzt. MARKUS BIEDERMANN ist seit mehreren Jahren bei Dohm Schmidt Janka im Be- reich Financial Services tätig und verantwortlich für die 34f-Prüfungen. Er ist Ansprechpartner für die großen und kleinen Fragen, die sich immer wieder aus der Prüfung und dem Schriftverkehr mit der Aufsicht ergeben.

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